Keine weiteren rechtlichen Schritte gegen Wertung des Frankfurt-Spiels
Nach der Spielleitung hat auch das Schiedsgericht der Beko Basketball Bundesliga den Protest der s.Oliver Baskets gegen die Spielwertung der Partie bei den FRAPORT SKYLINERS in Frankfurt als unbegründet zurückgewiesen. Damit steht fest, dass das Spiel vom 12. Oktober in der FRAPORT-Arena mit dem Endergebnis 80:78 gewertet wird. Die s.Oliver Baskets werden keine weiteren rechtlichen Schritte gegen die Entscheidung unternehmen.
In der 24. Minute der Partie hatte der Frankfurter Johannes Herber einen Dreier getroffen. Die s.Oliver Baskets sind der Auffassung, dass dem Wurf ein deutlich vernehmbarer Pfiff eines Schiedsrichters vorausging, durch den die Partie unterbrochen wurde. Im Anschluss verhängten die Schiedsrichter ein technisches Foul gegen die Würzburger Bank, das zu weiteren vier Punkten der Frankfurter führte. Die s.Oliver Baskets haben in dem Verfahren geltend gemacht, dass die Entscheidung der Unparteiischen zu insgesamt sieben unberechtigten Punkten der Frankfurter führte und dadurch den Verlauf der Partie entscheidend beeinflusst hat.
Beko BBL-Spielleiter Dirk Horstmann hatte den Protest der s.Oliver Baskets Mitte Oktober in erster Instanz als „nicht begründet“ zurückgewiesen. Nach seiner Auffassung handelte es sich um eine Tatsachenentscheidung, die nach § 7 Absatz 3 der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung nicht anfechtbar ist. Die s.Oliver Baskets hatten gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, die jetzt vom dreiköpfigen Schiedsgericht der Beko BBL unter Vorsitz von Wolfgang Schreier ebenfalls als „nicht begründet“ zurückgewiesen wurde.
Zwar geht das Schiedsgericht in seiner vierseitigen Begründung des Schiedsspruches nicht von einer unanfechtbaren Tatsachenentscheidung der Schiedsrichter in der strittigen Szene aus. Dennoch liege „kein Protestgrund vor, der den Spielausgang wesentlich beeinflusst hat“. Nach Ansicht der drei Richter waren weder der erfolgreiche Dreier von Johannes Herber noch die vier Frankfurter Punkte nach dem technischen Foul spielentscheidend. Die s.Oliver Baskets hatten nach der strittigen Szene zweimal einen Rückstand aufgeholt und lagen vor dem entscheidenden Dreier von Justin Gray in der Schluss-Sekunde zum Frankfurter Sieg mit 78:77 in Führung.
Die Schlussfolgerung des Schiedsgerichts: Nicht der „potenzielle Regelverstoß“ in der 24. Minute, sondern „andere Dinge zum Ende des Spiels haben den Ausgang beeinflusst“. Eine wesentliche Beeinflussung des Spielausgangs durch die strittige Szene lag nach Auffassung der Richter somit nicht vor. Für die s.Oliver Baskets ist das Verfahren damit beendet: „Wir akzeptieren die Entscheidung und werden keine weiteren Rechtsmittel einlegen“, so Baskets-Geschäftsführer Steffen Liebler.